Vertretungsregelung „zwischen den Jahren“

Informationen für die Praxen

17.12.2025

Da das Jahr sich dem Ende neigt, möchten wir aus gegebenem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass Ärzte, sofern sie die ärztliche Versorgung nicht selbst sicherstellen und ihre Praxis zwischen den Feiertagen schließen, dazu verpflichtet sind, einen Vertreter auf ihrem Anrufbeantworter und per Aushang frühzeitig in der Praxis zu benennen. Verweisen Sie bitte nur auf einen Vertreter, sofern dies explizit mit diesem abgestimmt ist und die vertretende Praxis auch tatsächlich geöffnet hat. 

Bitte versorgen Sie Ihre Patienten vor den Feiertagen ausreichend (Dauermedikation, Verbandswechsel, o.Ä.).

Wichtig: Der 2. Januar 2026 wurde als Brückentag festgelegt.

Genau wie der 24.12. und 31.12. gilt dieser Tag wie ein Feiertag und wird vom Ärztlichen Bereitschafts-dienst abgedeckt. Sollten Sie an diesem Tag Ihre Praxis schließen wollen, verweisen Sie bitte in üblicher Weise auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auf unserer Website finden Sie unter KVSH - Anrufbeantworter u. a. Mustertexte für verschiedene Abwesenheiten.

Angabe der Abwesenheit im Mitgliederportal

Bitte geben Sie im Mitgliederportal unter „Profil à Praxisverwaltung à Abwesenheiten melden“ an, wenn Ihre Praxis nicht geöffnet haben sollte. Sofern Sie nur an einzelnen Tagen nicht erreichbar sind, tragen Sie bitte auch diese einzelnen Tage ein.

Diese Informationen sind wichtig, da sie für die TSS-Vermittlung einbezogen werden und Patientinnen und Patienten auf https://www.116117.de/ erkennen müssen, welche Praxen wann geöffnet haben.

Gut zu wissen: Abgestimmte Vertretungen werden besser vergütet

Ambulante MGV-Leistungen, die an den Werktagen 29. und 30. Dezember 2025 in einer abgesprochenen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung unter Verwendung des Musters 19 erbracht werden, vergütet die KVSH mit dem Orientierungswert. Hausärztinnen und Hausärzte können im 4. Quartal 2025 im Wesentlichen entbudgetiert abrechnen.

Übrigens: Merken Sie sich für das Jahr 2026 außerdem den 15. Mai (Freitag nach Christi Himmelfahrt) als Brückentag vor.

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