Vergütung endoskopischer Zusatzinstrumente als Einmalprodukte

Übergangsregelung für das Quartal 2/2020 beschlossen.

13.07.2020

Für das bereits abgelaufene Quartal können, sofern Sie Ihre Abrechnung noch nicht bei der KVSH eingereicht haben, Kosten für Clips inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikator, die im Zusammenhang mit den Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01742, 04511, 13400,13423 verwendet wurden, geltend gemacht werden. Bitte rechnen Sie für diese Fälle je Clip die Pseudoziffer 99874A ab. Die Vergütung wird sich an der zukünftigen Bewertung der neuen Kostenpauschale ab Quartal 3/2020 orientieren.

Zum jetzigen, sehr späten Zeitpunkt liegen die Abrechnungen vieler betroffener und nun teilweise auch abwesender Praxen bereits vor. Sollten Sie Ihre Abrechnung bereits bei der KVSH verbindlich eingereicht haben, besteht dennoch die Möglichkeit für das Quartal 2/2020 die Kosten für verwendete Clips inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikatoren geltend zu machen. Bitte reichen Sie uns dafür bis spätestens 31.08.2020 eine Patientenliste/Aufstellung mit folgenden Angaben her:

  • Patientenname (Nachname, Vorname)
  • Geburtsdatum
  • Behandlungstag
  • Endoskopische Grundleistung (01742, 04511, 13400, 13423)
  • Anzahl der verwendeten Clips inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikator

Die Patientenliste schicken Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung S-H, Abrechnungsabteilung, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg. Wir werden die Pseudokostenpauschale 99874A im Rahmen der sachlich-rechnerischen Prüfung manuell in Ihrer Abrechnung bei den jeweiligen Patienten zusetzen, sodass die Kosten noch in der Honorarabrechnung 2/2020 vergütet werden. Bei Abrechnung der 99874A dürfen diese Clips nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Der Bezug von Einmalzangen1/-schlingen2 ändert sich in 2/2020 nicht.

Abrechnung ab dem Quartal 3/2020

Seit dem 1.7.2020 können Sie bei Verwendung von Einmalzangen/-schlingen/-Clip-Applikatoren inkl. Clips neue Sachkostenziffern (Kapitel 40.9 EBM) abrechnen. Hierüber werden wir Sie detailliert in den nächsten Tagen in einem gesonderten Newsletter informieren. Falls Sie weiterhin Mehrfach-Zangen/-Clip-Applikatoren/-Schlingen einsetzen ändert sich nichts! 1 über Sprechstundenbedarf bis 6 Euro je Zange 2 Praxiskosten

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