Förderung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger
Im Rahmen der Honorarvereinbarung für 2026 hat die KVSH mit den Krankenkassen/-verbänden vereinbart, die Förderung des therapeutischen Gesprächs nach der GOP 01952 EBM fortzuführen. Somit können weiterhin bis zu sechs Gespräche mit nun je 19,62 Euro vergütet werden.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:
Fallförderung:
Das erste therapeutische Gespräch (GOP 01952 EBM) je Behandlungsfall - also je Quartal - erhält einen extrabudgetären Zuschlag in Höhe von 15 Euro. Diesen Zuschlag setzt die KVSH zu.
- Förderung des fünften und sechsten Gesprächs:
Die Vergütung der therapeutischen Gespräche nach der GOP 01952 EBM ist im Behandlungsfall auf vier Gespräche pro Quartal begrenzt. Ein erhöhter Betreuungsaufwand kann im Rahmen der Förderung über ein fünftes und sechstes Gespräch abgerechnet werden. In diesem Fall erhält die Praxis eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von je 19,62 Euro für das fünfte (Pseudo-GOP 90402D) und sechste Gespräch (Pseudo-GOP 90402E). Die Pseudo-GOP 90402D und 90402E sind von der Praxis entsprechend selbst anzusetzen.
ACHTUNG:
Bitte denken Sie an die entsprechende – nach Möglichkeit endstellige – Diagnosekodierung.
WICHTIG:
Neben F-Diagnosen ist auch die Diagnose Z51.83 (Opiatsubstitution) als Behandlungsdiagnose zu kodieren.
Wollen Sie in der Substitutionsversorgung mitwirken? Wir unterstützen Sie!
Bei Fragen zur Teilnahme an der Substitutionsbehandlung und zur Kostenübernahme der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung wenden Sie sich bitte an Astrid Patscha, astrid.patscha@kvsh.de bzw. 04551 883 340.