Shuntventile: Neuer Bestellweg für Versicherte von AOK, vdek und IKK

Ab sofort können Praxen in Schleswig-Holstein Shuntventile für Versicherte der AOK NordWest, der Ersatzkassen (vdek) sowie der Innungskrankenkassen (IKK) über ein Sachkostenformular direkt bei den Herstellern ATOS und Fahl bestellen.

23.07.2026

Hintergrund ist, dass Shuntventile seit dem 1. April 2025 nicht mehr als Hilfsmittel (§ 33 SGB V) gelten, sondern nach dem Sachkostenprinzip versorgt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Hersteller und Krankenkasse. Damit Praxen nicht in Vorleistung treten müssen, rechnen die Hersteller die Versorgung unmittelbar mit den Krankenkassen ab. Hierfür bestätigen Ärztinnen und Ärzte auf dem Sachkostenformular die Abtretungserklärung. Eine Lagerhaltung in der Praxis ist nicht erforderlich. Die Hersteller beliefern die Versicherten direkt.
 

Die vereinbarte Pauschale umfasst Shuntventile aller Art einschließlich des für Wechsel, Reinigung und Pflege erforderlichen Begleitmaterials. Sie gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Verfahren wird bei Bedarf bzw. nach Ablauf eines Jahres überprüft.
 

Für Versicherte der AOK NordWest, der Ersatzkassen (vdek) und der IKK erfolgt die Versorgung nun über diesen Bezugsweg. Für die übrigen Krankenkassen bleibt es bis auf Weiteres beim bisherigen Versorgungs- und Abrechnungsweg über den Hilfsmittelvertrag.

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