Absenkung der Psychotherapie-Vergütung vorerst gestoppt
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die geplante Absenkung der Psychotherapie-Vergütung vorläufig gestoppt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) statt und setzte die sofortige Vollziehung des entsprechenden Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) aus.
Konkret wurde beschlossen, dass die Klage der KBV gegen die Regelungen in den Ziffern 2. (Absenkung der Leistungen um 4,5 %) und 3. (Mindest- und Maximalpunktzahl) des Beschlusses des EBA eine aufschiebende Wirkung hat. Solange das Hauptsacheverfahren noch nicht rechtskräftig entschieden ist, bleibt die Honorarabsenkung ausgesetzt. Wann das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheidet, steht noch nicht fest.
Was bedeutet das für Praxen?
Honorarbescheide, die für den Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ergehen, werden wir daher unter den Vorbehalt der Honorarrückforderung stellen, soweit es die mit dem Beschluss des Landessozialgerichtes suspendierten Regelungen in den Ziffern 2. und 3. des EBA-Beschlusses betrifft.
Hintergrund
Der EBA hatte im März gegen die Stimmen der KBV beschlossen, die Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken (siehe KVSH-Newsletter vom 9. April 2026).