Pneumokokkenimpfung und berufsbedingte Masernimpfung

Die STIKO empfiehlt aufgrund der Impfstoffknappheit weitere Einschränkungen für den Einsatz des Pneumokokkenimpfstoffes – Berufsbedingte Masernimpfung: die von der STIKO empfohlene zweite Impfdosis kann vermutlich in zwei Monaten zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

16.03.2020

Aufgrund der Corona-Situation wird aktuell vermehrt nach einer Pneumokokkenimpfung gefragt.

Pneumokokkenimpfung

Gesundheitsminister Jens Spahn hat zwar auf die Möglichkeit der Impfung gegen Pneumokokken hingewiesen, jedoch nur im Rahmen der von der Ständige Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungsrichtlinie vorgegebenen Indikationen. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO aufgrund der Impfstoffknappheit weitere Einschränkungen für den Einsatz des Pneumokokkenimpfstoffes:

Prevenar®13 soll ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von zwei Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar®13 nicht verfügbar sein, kann auf Synflorix® ausgewichen werden.

Pneumovax®23 soll bevorzugt für folgende Personengruppen verwendet werden:

  • Patienten mit Immundefizienz
  • Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
  • Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen

Beide Impfstoffe sind nur beschränkt verfügbar.

Berufsbedingte Masernimpfung

Die von der STIKO empfohlene zweite Impfdosis kann vermutlich in zwei Monaten zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.  
Für den Bezug von Impfstoffen ist ausschließlich das Muster 16a-Impfstoffe – auch bei Einzelimpfstoffen – zu verwenden!

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