Änderungen bei Schutzimpfungen gegen Meningokokken und Herpes Zoster

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aktualisierungen der Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen, die die STIKO-Empfehlungen zu Meningokokken vom 30.10.2025 und zu Herpes Zoster vom 06.11.2025 umsetzen.

18.02.2026

Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind diese Änderungen in Kraft getreten und die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen.

Die Meningokokken C-Standardimpfung für Kleinkinder wird ersetzt durch

  • Meningokokken A, C, W, Y (Standardimpfung) für Personen im Alter von 12 bis 14 Jahren. Einmalige Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff. Eine Nachholimpfung ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich.             GOP 89140

Die Herpes Zoster Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 50 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für das Auftreten eines Herpes Zoster infolge einer Grunderkrankung wird ersetzt durch

  • Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung:

    1. infolge einer angeborenen beziehungsweise erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz. 
    2. infolge einer schweren Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung         

                                                                   GOP 89129A für die erste und 

                                                                   GOP 89129B für die zweite Impfung

Der Bezug des Impfstoffs erfolgt unverändert über das Muster 16a (Impfstoffrezept).

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