Komponenten der Telematikinfrastruktur
Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren, Praxis- und Heilberufsausweise beschaffen – Laufzeit endet noch dieses Jahr
Wie bereits im Newsletter vom 1. Juli 2025 angekündigt, verlieren zahlreiche Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) zum Jahresende ihre Gültigkeit. Dies ist eine Folge der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur. Der Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048, der derzeit verwendet wird, läuft am 31. Dezember 2025 aus und muss durch das neue Verfahren ECC256 ersetzt werden.
Besonders betroffen sind Konnektoren, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Geräte unterstützen ausschließlich das ältere RSA-Verfahren. Ebenso müssen alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 - die ausschließlich RSA fähig sind -, elektronische Psychotherapeutenausweise (ePtA) und Praxisausweise (SMC-B) ausgetauscht werden, die nur das RSA-Verfahren unterstützen. Dies gilt auch dann, wenn auf den Ausweisen noch ein späteres Gültigkeitsdatum angegeben ist. Die Bundesärztekammer stellt auf ihrer Website aktuelle Informationen zum Tausch von Heilberufsausweisen bereit. Ärztinnen und Ärzte (und auch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen) können dort nachlesen, warum der Austausch dringend notwendig ist und ob ihr Anbieter den rechtzeitigen Tausch gewährleisten kann. Hintergrund sind anhaltende Probleme beim Austausch von Ausweisen eines bestimmten Anbieters.
Praxen sollten jetzt handeln
Praxen, die noch nicht reagiert haben, sollten sich umgehend mit ihrem IT-Dienstleister oder Softwareanbieter in Verbindung setzen. Diese können prüfen, ob die bestehenden Geräte und Systeme die Anforderungen des neuen ECC-Verschlüsselungsverfahrens erfüllen. Falls nicht, müssen die betroffenen Komponenten (Konnektor, SMC-B, eHBA) bis zum Jahresende ersetzt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter KVSH - telematik.
Bei einem Konnektortausch kann das TI-Gateway eine Alternative bieten, bei der die Anbindung an die Telematikinfrastruktur über ein Rechenzentrum erfolgt, ohne dass ein eigener Konnektor in der Praxis notwendig ist. Der Ansprechpartner für einen Tausch ist ebenfalls der IT-Dienstleister oder Softwareanbieter der betroffenen Praxen.
Eingeschränkte Nutzung der TI ohne gültige Komponenten
Ab dem 1. Januar 2026 können Praxen mit abgelaufenen Komponenten entweder gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Beispielsweise muss bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf das papiergebundene Ersatzverfahren zurückgegriffen werden, und Arzneimittelverordnungen müssen wieder auf dem Papierrezept ausgestellt werden. Bei einem Komplettausfall der Telematikinfrastruktur ist z.B. auch kein Versichertenstammdatenabgleich mehr möglich.