Keine Atteste für Kinder mit leichten Infektsymptomen erforderlich

Das Bildungs- und das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein haben allen Eltern von Kita- und Schulkindern eine Information zum Verhalten im Infektfall ihrer Kinder zugestellt. Sie finden diese Information auch auf der KVSH-Webseite unter www.kvsh.de/coronavirus

21.08.2020

Danach soll jedes Kind mit leichten Infektsymptomen („Schnupfenkind“) 48 Stunden zuhause bleiben. Entwickeln sich keine weiteren Symptome wie Fieber, Husten, Geruchs- und/oder Geschmacks-beeinträchtigungen, kann das Kind ohne ärztliches Attest wieder in die Kita oder die Schule gehen.
Entwickeln sich weitere Symptome, wird zur telefonischen Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt oder der 116117 aufgefordert. Für diese Kinder ist dann zu entscheiden, ob ein Covid-Abstrich erforderlich ist. Bei entsprechenden Anfragen bei der 116117 werden diese Patienten in die Infektsprechstunden der Praxen vermittelt.

Eltern haben einen Anspruch auf eine Freistellung bei der Erkrankung eines noch nicht zwölf Jahre alten Kindes, wenn die Notwendigkeit einer häuslichen Betreuung gegeben ist und dies ärztlich bescheinigt wurde (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes, Muster 21). Dieser Anspruch beträgt nach § 45 SGB V momentan 10 Tage pro Jahr pro Elternteil, für Alleinerziehende gelten 20 Tage im Kalenderjahr.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Länder sehr unterschiedlich Verfahren umsetzen und sich nach einer „Lernphase“ deutliche Änderungen ergeben können. Wir werden Hinweise in der Handhabung und Praktikabilität durch die Praxen in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden der HNO-, Kinder- und Hausärzte nutzen, um auf eine schnelle und langfristige Lösung hinzuarbeiten.

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