EBM-Reform zum 1. April 2020

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt.

25.03.2020

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt.

Die Änderungen gelten ab dem 1. April 2020 und umfassen zum einen die Auf- bzw. Abwertung von Leistungen, begründet durch betriebswirtschaftliche Kalkulation von Praxiskosten und Zeitansätzen, zum anderen die Förderung der sprechenden Medizin bzw. Absenkung der technischen Leistungen. Hier stand die Bewertung aller EBM-Leistungen auf dem Prüfstand.  

Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von strukturellen Änderungen vorgenommen mit dem Ziel, den EBM unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von medizinischer Wissenschaft und Technik anzupassen und stärker am Versorgungsbedarf der Versicherten zu orientieren.  

Es wurden unter anderem Klarstellungen vorgenommen sowie Regelungen in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM konkretisiert und weiterentwickelt. Darüber hinaus gibt es redaktionelle und strukturelle Anpassungen in den einzelnen EBM-Kapiteln. So wurden beispielsweise verschiedene Leistungen inhaltlich erweitert, Berechnungsausschlüsse überarbeitet und in einzelnen Bereichen Sachkostenregelungen angepasst.

Informationen zur EBM-Weiterentwicklung entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter www.kvsh.de/praxis/abrechnung-und-honorar/abrechnung/ebm-zum-1-april-2020. Hier informieren wir fachgruppenspezifisch über alle relevanten Anpassungen und Änderungen. Für jede Fachgruppe haben wir ein entsprechendes Datenblatt zum Download zur Verfügung gestellt. In diesem Datenblatt finden Sie die für Ihre Fachgruppe wesentlichen strukturellen Änderungen sowie eine Aufstellung der Leistungen mit dem höchsten Leistungsbedarf (Top-Leistungen) Ihrer Fachgruppe vor und nach der Umsetzung der EBM-Weiterentwicklung.  

Wichtig: Auch Leistungen die neu in den EBM aufgenommen wurden und Ihre Fachgruppe betreffen, sind in den Datenblättern aufgeführt und erläutert.  

Zusätzlich informieren wir über die wichtigsten Grundlagen der Überarbeitung des EBM. Diese stehen ebenfalls, wie auch der neue, ab 1. April 2020 gültige EBM, als Dokument zum Download bereit. 

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