DMP KHK: Neue Regelungen ab 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2026 wird der DMP-Vertrag Koronare Herzkrankheit (KHK) umfassend aktualisiert. Anlass ist die Weiterentwicklung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Gleichzeitig haben die KVSH und die beteiligten Krankenkassen die regionalen Vertrags- und Vergütungsrege-lungen überprüft und in mehreren Punkten weiterentwickelt.
Was ändert sich medizinisch?
- Eingangsdiagnostik: Die Möglichkeiten zur Sicherung der Diagnose einer chronischen KHK wurden erweitert. Eine für die Einschreibung hinreichend gesicherte Diagnose kann künftig auch durch den direkten nichtinvasiven Nachweis mittels Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) erfolgen. Daneben bleiben die bisherigen diagnostischen Möglichkeiten bestehen.
- Empfehlungen zur körperlichen Aktivität: Die Empfehlungen zur körperlichen Aktivität wurden weiterentwickelt. Insbesondere nach Erstdiagnose und wenn eine selbstständige sportliche Betätigung noch nicht oder nicht mehr möglich ist, wird die Teilnahme an einer Herzsportgruppe empfohlen. Bei hohem kardiovaskulärem Risiko werden die Empfehlungen für medizinisch begleitete Rehabilitationssportangebote differenziert.
- Diabetes mellitus als Begleiterkrankung: Bei einem zusätzlich vorliegenden Diabetes mellitus Typ 2 und unzureichender Stoffwechselkontrolle soll eine Kombinationstherapie ausMetformin plus einem GLP-1-Rezeptoragonisten oder einem SGLT2-Inhibitor angeboten werden. Als bevorzugte Wirkstoffe werden Liraglutid, Empagliflozin oder Dapagliflozin genannt.
- Lipidsenkung: Patientinnen und Patienten mit chronischer KHK sollen grundsätzlich dauerhaft mit einem Statin behandelt werden. Dabei kann zwischen einer festen Statindosis und einer Zielwertstrategie gewählt werden. Werden die LDL-Zielwerte trotz maximal verträglicher Statindosis nicht erreicht, kann zusätzlich Ezetimib eingesetzt werden.
Koronarangiographie: Eine elektive Koronarangiografie soll insbesondere erwogen werden, wenn die Beschwerden trotz optimaler medikamentöser Therapie (OMT) nicht ausreichend kontrolliert sind oder die Frage einer prognoseverbessernden Bypass-Operation besteht. Vor der Untersuchung sollen Patientinnen und Patienten über die Möglichkeit sowie Vor- und Nachteile einer ad-hoc PCI aufgeklärt werden.
Was ändert sich im DMP-Vertrag in Schleswig-Holstein?
- Einheitliche Betreuungspauschale für koordinierende Ärzte: Die beiden bisherigen Betreuungspauschalen für koordinierende Ärzte (Abrechnungsziffer 99786E und 99786F) werden zu einer einheitlichen Pauschale zusammengeführt. Hintergrund ist, dass sich die bisherige Differenzierung in der Praxis als schwierig und mit Abgrenzungsproblemen verbunden erwiesen hat. Die einheitliche Betreuungspauschale beträgt künftig 4,10 Euro je Quartal (Abrechnungsziffer 99786E).
- Kardiologische Mitbehandlung wird aufgewertet: Auch die Vergütung der fachkardiologischen Mitbehandlung wird neu ausgestaltet (Abrechnungsziffer 99786G). Statt bislang zweimal 5,00 Euro kann die Mitbehandlung künftig einmal im Krankheitsfall mit 22,00 Euro abgerechnet werden. Mit der höheren Vergütung soll die Mitbehandlung attraktiver gestaltet und die Beteiligung der Kardiologen am DMP KHK gestärkt werden.
- Anpassungen bei den Schulungen
Die Vergütung für Patientenschulungen erhöht sich von bislang 12,78 Euro auf 14,00 Euro je Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Die SPOG-Schulung (Schulungs- und Behandlungsprogramm für Patientinnen und Patienten mit oraler Gerinnungshemmung - Abrechnungsziffer 99786L) wird aus dem DMP KHK gestrichen. Hintergrund ist, dass die Schulung bereits seit mehreren Jahren nicht mehr im Rahmen des DMP KHK abgerechnet wurde und damit in der Versorgungspraxis keine relevante Bedeutung mehr hat. Schulungen auch im Videoformat
Das Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie sowie die Kardio-Fit-Schulung können künftig auch im Videoformat durchgeführt werden. Damit steht neben der Präsenzschulung eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, Patientinnen und Patienten im Rahmen des DMP zu schulen.
Für die Abrechnung der DMP-Leistungen sind die vollständigen Leistungslegenden sowie die jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen, -häufigkeiten und -ausschlüsse gemäß Anlage 7 des DMP-Vertrags KHK maßgebend.
Nähere Informationen und eine Übersicht der ab dem 1. Oktober 2026 geltenden neuen und angepassten Leistungen finden Sie unter https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/dmp/dmp-khk.