Covid-19-Impfstoff: LP.8.1
In Kürze wird der an LP.8.1 angepasste Covid-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer zur Verfügung gestellt.
Covid-19-Impfstoff: LP.8.1
In Kürze wird der an LP.8.1 angepasste Covid-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer zur Verfügung gestellt.
Bestellungen von Praxen, die bis zum 9. September 2025 in den Apotheken eingehen, werden ab dem
15. September 2025 ausgeliefert:
- Comirnaty® 30 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Injektionsdispersion (Personen ab 12 Jahren)
- Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Injektionsdispersion (Kinder von 5 bis 11 Jahren)
- Comirnaty® 3 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren)
Dokumentationsziffern sind gleichzeitig die Abrechnungsziffern:
- 88349A (erste Impfungen einer Serie)
- 88349B (letzte Impfung einer Serie)
- 88349R (Auffrischung)
Berufliche Indikation:
- 88349V (erste Impfungen einer Serie)
- 88349W (letzte Impfung einer Serie)
- 88349X (Auffrischung)
Die Angabe, um die wievielte Impfung es sich handelt, ist nach wie vor erforderlich, alle weiteren Modalitäten bleiben ebenfalls unverändert.
Da der Impfstoff nach wie vor in Mehrdosenbehältnissen geliefert wird, weist das ZEPAI (Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika)ausdrücklich darauf hin, dass der Bund weiterhin keine Regressansprüche erheben wird, wenn trotz sorgfältiger Terminplanung Impfdosen verfallen, weil weniger als 6 Einzeldosen entnommen wurden.
Der Impfstoff von Moderna in Einzeldosen wurde ebenfalls an die Variante LP.8.1 angepasst, die KBV rät vor dem Hintergrund des Regressrisikos von der Verordnung zulasten der Krankenkassen ab.
Für die Vakzine Comirnaty 3 und 10 Mikrogramm JN1 endet am 31.08.2025 die Haltbarkeitsdauer, diese müssen entsorgt werden.
Die aktuellen Impfempfehlungen des RKI wurden bereits in die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA übernommen.