Angaben zur Barrierefreiheit in Ihrer Praxis

Menschen mit einer Behinderung sollen über die Arzt- und Psychotherapeutensuchen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztlichen Vereinigungen künftig leichter eine geeignete Praxis finden. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind dazu aufgefordert, ihre Angaben zur Barrierefreiheit zu aktualisieren. Grundlage bildet ein neuer Katalog mit bundesweit einheitlichen Kriterien.

30.06.2026

Um Praxen bei den Angaben zur Barrierefreiheit zu unterstützen, hat die KBV eine Webanwendung zur Verfügung gestellt.  Ein interaktiver Fragebogen führt übersichtlich durch die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit von Praxen. Viele von Ihnen haben ihre Angaben dort bereits hinterlegt. Dafür danken wir Ihnen sehr. Gleichzeitig gibt es aber noch zahlreiche Praxen, die noch keine Angaben gemacht haben.

Uns ist bewusst, dass der neue Fragebogen zur Barrierefreiheit auf den ersten Blick umfangreich und mit Aufwand verbunden ist. Deshalb möchten wir auch nochmal darauf hinweisen, dass es nicht nötig ist, alle Fragen sofort zu beantworten.

Auch wenige Angaben zur Barrierefreiheit Ihrer Praxis verbessert die Transparenz. 

Um Angaben zur Barrierefreiheit in Ihrer Praxis machen zu können, gehen Sie bitte auf die Startseite des KVSH-Mitgliederportals (https://portal.kvsh.de) und wählen unter KBV-Anwendungen die „Bundesarztpflege – Barrierefreiheit“ aus. Alternativ finden Sie diese auch, nachdem Sie sich im Mitgliederportal angemeldet haben, unter dem Menüpunkt „Service à KBV à KBV-Anwendungen“. 

Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem persönlichen Zugang zum Mitgliederportal oder mit einem MFA-Konto. Somit können Sie die Beantwortung der Fragen selbstverständlich auch an Ihre MFA delegieren.

Wir möchten Sie daher herzlich bitten:

Nehmen Sie sich etwas Zeit und pflegen Sie die Angaben zur Barrierefreiheit für Ihre Praxis.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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