Abrechnung - verschiedenes
Orientierungswert steigt um 2,2 Prozent - Wichtiger Hinweis zum Honorarbescheid - Papierunterlagen zur Abrechnung - Humangenetik: Neue GOP 11450 - Homöopathie-Verträge werden beendet
Orientierungswert steigt um 2,2 Prozent
Nach intensiven Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2027 haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband über die Höhe des Orientierungswertes geeinigt. Vereinbart wurde eine Steigerung um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent.
Wichtiger Hinweis zum Honorarbescheid
Die Anlagen Ko-L (ab- und zugesetzte Leistungen) und Ko-S (zurückgestellte Fälle), die Ihnen mit der Honorarabrechnung übermittelt werden, finden selten Beachtung. Die zurückgestellten Behandlungsfälle können durch die Praxis überprüft, ggf. korrigiert und als Nachzügler erneut mit der Abrechnung eingereicht werden. Der Anspruch auf nachträgliche Abrechnung besteht in diesem Fall längstens bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Abgabetermin (§ 7, Nr. 9 Honorarabrechnungsordnung).
Papierunterlagen zur Abrechnung
In einer Checkliste auf unserer Website informieren wir Sie darüber, welche Papierunterlagen mit der Abrechnung nicht an die KVSH geschickt werden müssen. Auf der roten Seite der Übersicht sind die Bescheinigungen der Früherkennungsuntersuchungen nach Toleranzfrist aufgeführt. Bitte schicken Sie diese Bescheinigungen nicht an die KVSH.
Humangenetik: Neue GOP 11450
Mit der Anpassung des Abschnitts 11.4 EBM zum 1. Oktober 2026 wurde für die genetische Untersuchung bei einem hereditären Mamma- und Ovarialkarzinom (HBOC) die GOP 11440 festgelegt. Für die Untersuchung auf eine oder mehrere konstitutionelle Mutationen(en) bei einem HBOC bei bekannter Mutation bei genetisch verwandten Personen und/oder aufgrund einer nachgewiesenen Mutation in Tumorgewebe wird die GOP 11450 ergänzend und mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 neu in den Abschnitt 11.4.2 EBM aufgenommen.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
11450 | Hereditäres Mamma- und Ovarialkarzinom (HBOC) - Untersuchung auf eine oder mehrere konstitutionelle Mutationen(en) - bei bekannter Mutation | 1.282 Punkte |
Homöopathie-Verträge werden beendet
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Grundlage für die homöopathische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entzogen. Somit müssen beide Verträge über die Versorgung mit klassischer Homöopathie mit der IKK classic und der SECURVITA Krankenkasse inkl. der beigetretenen Krankenkassen als besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V zum 31. Dezember 2026 beendet werden. Dafür wurden Aufhebungsvereinbarungen geschlossen. Die Abrechnungsziffern 81200A/B bis 81206A/B können damit nur noch bis zum Ende des Jahres erbracht und abgerechnet werden.