Abrechnung - verschiedenes
App „ProHerz“: Neue GOP 01481 ab Oktober - Videosprechstunde: Übersicht und Kennung - Fluoreszenzangiographie - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen - Verluste bei Kapitalanlagen im Immobilienbereich: KVSH-Vorstand nimmt Stellung
App „ProHerz“: Neue GOP 01481 ab Oktober
Für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung „ProHerz“ wird zum 1. Oktober 2025 eine extrabudgetäre GOP 01481 in den EBM aufgenommen. Die App „ProHerz“ soll Patienten ab 18 Jahren mit Herzinsuffizienz dabei helfen, Veränderungen ihrer Erkrankung frühzeitig zu erkennen.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
01481 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ProHerz gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen | 64 Punkte |
Nur Fachärzte, die die Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten mit Herzinsuffizienz per Telemonitoring abrechnen dürfen (GOP 03325, 04325 oder 13578), können ab Oktober die neue GOP 01481 abrechnen. Damit wird gewährleistet, dass im Falle einer Veränderung des Gesundheitszustands der behandelnde Arzt einen Wechsel in das Telemonitoring als Anschlussbehandlung vornehmen kann. Zur Abrechnung berechtigt sind somit unter genannter Bedingung folgende Fachgruppen: Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Kinder- und Jugendärzte, Kardiologen, Nephrologen, Pneumologen.
Die gleichzeitige Behandlung eines Patienten mit der DiGA „ProHerz“ und im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz ist im selben Quartal ausgeschlossen.
Videosprechstunde: Übersicht und Kennung
Unter https://www.kbv.de/documents/praxis/digitalisierung/videosprechstunde/videosprechstunde-verguetungsuebersicht.pdf finden Sie eine aktuelle Übersicht der KBV zu Leistungen, die im Rahmen von Videosprechstunden erbracht werden können.
Bei ausschließlichem Videokontakt im Quartal müssen Praxen den Fall mit der Pseudo-GOP 88220 kennzeichnen!
Fluoreszenzangiographie
Die fluoreszenzangiographische Untersuchung am Augenhintergrund nach der GOP 06331 und im Rahmen der Photodynamischen Therapie mit Verteporfin nach der GOP 06332 beinhaltet die Applikation des Teststoffes Fluorescein-Natrium oder Indozyaningrün. Die Kosten für beide Teststoffe sind bisher in den GOP enthalten. Indozyaningrün kommt nur in ganz speziellen Fällen und somit wesentlich seltener zur Anwendung. Die Anwendung ist wesentlich kostenintensiver als die Kosten für Fluorescein. Zum 1. Oktober 2025 wird deshalb eine neue extrabudgetäre Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün in den EBM aufgenommen.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Hinweis | Bewertung |
40682 | Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün bei Durchführung einer Fluoreszenzangiographischen Untersuchung im Zusammenhang mit der Leistung entsprechend den GOP 06331 oder 06332 | Die Abrechnung setzt eine medizinische Begründung der Notwendigkeit der Verwendung von Indozyaningrün voraus.
Die GOP 40682 ist je Praxis nur bis zu einer Anzahl von 5 Prozent der Gesamtanzahl der GOP 06331 und 06332 berechnungsfähig. | 72,31 € |
Die GOP 06331 und 06332 werden ab 1. Oktober 2025 aufgrund der gestiegenen Preise für den Teststoff Fluorescein-Natrium höher bewertet. Die Bewertung der GOP 06331 (Fluoreszenzangiographie) beträgt dann 504 Punkte (bisher 439 Punkte) und die Bewertung der GOP 06332 (Photodynamische Therapie) steigt auf 2.296 Punkte (bisher 2.231 Punkte).
HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 24. September 2025 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/honorarverteilungsmassstab-hvm. Auf Anforderung wird der Text in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.
Verluste bei Kapitalanlagen im Immobilienbereich: KVSH-Vorstand nimmt Stellung
Die KVSH muss aufgrund von Verlusten bei Kapitalbeteiligungen im Immobilienbereich Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 36 Millionen Euro vornehmen. Im Podcast des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes erklärt Karsten Brandstetter, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH, die Hintergründe und die Auswirkungen der Verluste. Die Folge ist über folgende Links zu hören:
spotify: https://open.spotify.com/episode/0qdLLfqjY1W2xKhItqFkQT
apple podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/kv-vorstand-karsten-brandstetter-zu-den-verlusten- bei/id1504451621?i=1000729056383