Abrechnung - verschiedenes
Muster 21: Kind-Krank-Bescheinigung
Außerklinische Intensivpflege: Folgeverordnung per Videosprechstunde
Korrektur eingereichter Abrechnungsdaten
Unfallversicherung: UV-GOÄ überarbeitet
Änderung der Onkologie-Vereinbarung
Muster 21: Kind-Krank-Bescheinigung
Die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes erfolgt auf dem Formular 21. Dieses wurde Mitte 2024 an mehreren Stellen angepasst. Aufgrund der Unterscheidung der Ankreuzfelder für Unfälle und auch aufgrund des noch relativ wenig bekannten Feldes „SER“ für das soziale Entschädigungsrecht bestehen in manchen Arztpraxen Unsicherheiten bei der richtigen Auswahl der Felder. In der neuen KBV-PraxisInfo finden Sie nützliche Hinweise und praxisnahe Ausfüllbeispiele.
„SER“ nur in seltenen Fällen
Ein Ausfüllbeispiel in der KBV-PraxisInfo stellt dar, wann das Feld „SER“ anzukreuzen ist – nämlich nur dann, wenn der Grund für die Erkrankung eine anerkannte gesundheitliche Schädigung ist. Die Abkürzung „SER“ steht für soziales Entschädigungsrecht. Abgedeckt werden unterschiedliche Schädigungstatbestände, beispielsweise Impfschäden, gesundheitliche Störungen aufgrund von Gewalttaten oder aus anderen Gründen, die im SGB XIV aufgeführt sind.
Wichtig: Den Nachweis über eine anerkannte Schädigungsfolge stellen ausschließlich die zuständigen Versorgungsverwaltungen der Bundesländer aus, z. B. das Landesamt für Soziales oder das Versorgungsamt. Dieser Nachweis muss der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden, damit auf der Kind-Krank-Bescheinigung das Feld „SER“ angekreuzt werden darf.
Außerklinische Intensivpflege: Folgeverordnung per Videosprechstunde
Die Folgeverordnung für Außerklinische Intensivpflege (AKI) kann ab 1. Juli 2026 unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Videosprechstunde ausgestellt werden. Unter anderem muss innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation stattgefunden haben. Außerdem muss der verordnende Arzt sicher beurteilen können, ob die Voraussetzungen für eine AKI
weiter bestehen. Für den Versand der Folgeverordnung an den Patienten kann die Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden.
Korrektur eingereichter Abrechnungsdaten
Sollte nach Abgabe der Abrechnung Ihrerseits eine Korrektur erforderlich sein, beachten Sie bitte die in der Honorarabrechnungsordnung HAO geregelten Fristen. Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung der eingereichten Abrechnungsdaten kann grundsätzlich nur innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Abgabefrist schriftlich beantragt werden.
Unfallversicherung: UV-GOÄ überarbeitet
Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) ist umfangreich überarbeitet worden. Die Neuerungen betreffen Grundleistungen, einen neuen Abschnitt für Arthroskopien sowie die Anhebung der Gebühren. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Alle relevanten Informationen hierzu hat die KBV in ihren PraxisNachrichten zusammengestellt und stehen auf der
Webseite der KVSH zur Verfügung.
Änderung der Onkologie-Vereinbarung
Die Onkologie-Vereinbarung wird zum 1. Juli 2026 im Anhang 2 Absatz 3 angepasst. Der Abschnitt besagt, dass zur Abrechnung der Kostenpauschalen 86510 bis 86522 (neu; vorher bis 86520) alle Anforderungen gemäß § 3 bis § 8 der Vereinbarung erfüllt sein müssen.