Änderungen zum 1. April 2026
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Höhere Zuzahlung für Heilmittel ab April
Elektronische Patientenakte für Bundespolizei
DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im vergangenen Jahr das erweiterte Neugeborenen-Screening
um vier Zielerkrankungen erweitert. Es handelt sich um die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Das Screening erfordert einen höheren Untersuchungsaufwand, so dass die Bewertung der GOP 01724 für die Laboruntersuchungen zum 1. April 2026 um 43 Punkte erhöht wurde.
Höhere Zuzahlung für Heilmittel ab April
Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie oder andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen ab 1. April 2026 von ihren Patienten eine höhere Eigenbeteiligung je Behandlung einziehen. Grund für die höhere Zuzahlung sind gestiegene Preise für Heilmittel, die der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände vereinbart haben. Die KBV stellt als Service eine Übersicht mit den neuen Zuzahlungsbeträgen bereit.
Elektronische Patientenakte für Bundespolizei
Nachdem die Bundespolizei im vergangenen Jahr die elektronische Gesundheitskarte für die Polizeivollzugsbeamten ausgegeben hat, ist seit dem 1. April 2026 für diese Patientengruppe auch die elektronische Patientenakte (ePA) verfügbar. Somit können nun entsprechende GOP für die TI-Anwendungen auch für diesen Kostenträger abgerechnet werden.
DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“
Für die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ können ausgewählte Fachgruppen seit dem 1. April 2026 die Pauschale 86700 berechnen, nachdem die beiden Apps vorläufig in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen wurden.