Abrechnung
Vorhaltepauschale: Kriterien 9 und 10 - Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
Vorhaltepauschale: Kriterien 9 und 10
Zu den Kriterien für die gestaffelte Vergütung der Vorhaltepauschale zählen unter anderem die Teilnahme am Qualitätszirkel (Kriterium 9) sowie die Durchführung der erweiterten Praxisöffnungszeiten (Kriterium 10).
Ab sofort können die Angaben für das Abrechnungsquartal 1/2026 in Form einer Eigenerklärung bis zur Abgabefrist der Abrechnung (15. April) im Mitgliederportal eingetragen werden.
Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
Für die Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass die dazugehörigen Kostenübernahmescheine zusammen mit den Abrechnungsunterlagen bis zur Abgabefrist der Abrechnung (für das 1. Quartal bis zum 15. April) an die KVSH geschickt werden. Bei fehlenden Unterlagen können die Leistungen nicht vergütet werden.