Abrechnung
Einladung zum Infomarkt - Nachweis von Hepatitisvirus bis Ende 2028 berechnungsfähig - Labor: Änderungen zum 1. Oktober 2025 - Fraktursonographie bei Kinder - Neue Zeiten der eAbrechnungsCheck-Hotline - Nachwahl zum Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte
Einladung zum Infomarkt
Die KVSH lädt Sie herzlich zum Infomarkt für Ärzte und Psychotherapeuten ein. Sie haben dort Gelegenheit, Ihre Fragen zu Honorar, Abrechnung, Qualitätssicherung, Zulassung, Online-Diensten, Verträgen und Verordnungen zu stellen. Experten aus den Fachabteilungen der KVSH beraten Sie und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Bewältigung des Praxisalltags.
- Mittwoch, 15. Oktober 2025 von 14 bis 17 Uhr
Plenarsaal, Haus 6 der KVSH
Bismarckallee 1-6 in Bad Segeberg
Eine Anmeldung zum Infomarkt ist nicht erforderlich. Parkmöglichkeiten finden Sie entweder direkt bei der KVSH in der Bismarckallee oder auf der nahe gelegenen „Rennkoppel“ in der Eutiner Straße.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Nachweis von Hepatitisvirus bis Ende 2028 berechnungsfähig
Entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie wurde zum Nachweis einer Hepatitis-B und/oder Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen eines einmaligen Anspruches aller Versicherten ab dem 35. Lebensjahr die GOP 01865 befristet bis Ende 2025 in den EBM aufgenommen. Da der überwiegende Anteil der Versicherten diese Leistung nicht wie erwartet in Anspruch genommen hat, kann die GOP 01865 nun bis zum 31. Dezember 2028 erbracht und abgerechnet werden.
Labor: Änderungen zum 1. Oktober 2025
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 erfolgen im Bereich Labor im EBM folgende Änderungen:
- Die GOP 32706 ist grundsätzlich nur berechnungsfähig vor einer geplanten Dauermedikation mit niedrig dosiertem ASS oder mit nicht steroidalen Antirheumatika (NSAR) und erhöhtem Risiko für eine Ulcus-Erkrankung sowie zur Erfolgskontrolle nach Eradikationstherapie einer Helicobacter-Pylori-Infektion (frühestens 4 Wochen nach Ende der Therapie) oder zum Ausschluss einer Reinfektion bei einer gastroduodenoskopisch gesicherten Ulcus-Duodeni-Erkrankung oder bei Kindern mit begründetem Verdacht auf eine Ulkus-Erkrankung.
- Die Bewertungen für die GOP 32851 bis 32853 werden jeweils ab dem 2. Erreger abgesenkt. Die Höchstwerte der GOP 32851 und 32853 werden entsprechend der jeweiligen Anzahl der zu untersuchenden Erreger auf Basis der aktuellen Leitlinien zur Diagnostik von akuten Atemwegs- und gastrointestinalen Infektionen angepasst.
- Der gemeinsame Höchstwert der GOP 32800 und 32852 wird entsprechend der Bewertung des 2. Erregernachweises angepasst.
Fraktursonographie bei Kindern
Für die Fraktursonographie bei Kindern wird zum 1. Oktober 2025 eine neue extrabudgetäre GOP 33053 in den EBM aufgenommen. Sie ist nur bei Vorliegen einer Indikation gemäß § 2 Nr. 43 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA berechnungsfähig. Zur Abrechnung berechtigt sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie sowie Fachärzte im Gebiet Chirurgie. Ärzte benötigen für die Abrechnung eine Genehmigung der KVSH gemäß der Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Hinweis | Bewertung |
33053 | Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA | Für eine sonographische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur ist die GOP 33053 nicht berechnungsfähig. | 103 Punkte |
Neue Zeiten der eAbrechnungsCheck-Hotline
Ab dem 20. September ändert sich die Erreichbarkeit der eAbrechnungsCheck-Hotline. Unter der Telefonnummer 04551 883 886 erreichen Sie die Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr (ab dem 20. Tag des letzten Quartalsmonats bis zum 15. Tag des neuen Quartals).
Was ist ein eAbrechnungsCheck?
Mit dem elektronischen Abrechnungscheck können Sie die Quartalsabrechnung Ihrer Praxis online überprüfen lassen und so unnötige Fehler schon vor Abgabe der Abrechnung vermeiden.
Möchten Sie vor der Abgabe Ihrer Abrechnungsdaten diese noch einmal durch das Onlineregelwerk der KVSH prüfen lassen? Dann senden Sie die Abrechnungsdatei im Onlineportal der KVSH unter www.ekvsh.de unter "eAbrechnungsCheck". Bitte beachten Sie, dass der eAbrechnungsCheck nicht die Übertragung der Abrechnung ersetzt.
Nachwahl zum Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte: Machen Sie mit und kandidieren Sie!
Die Abgeordnetenversammlung wählt in ihrer Sitzung am 24. September 2025 ein Mitglied und zwei stellvertretende Mitglieder für den Beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte (§ 21 Satzung KVSH) nach. Nutzen Sie die Chance und kandidieren Sie für den Fachausschuss. Durch eine Mitarbeit bestimmen Sie den gesundheits- und berufspolitischen Kurs der KVSH mit. Außerdem gestalten Sie Struktur und Inhalt der berufsständischen Selbstverwaltung.
Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur oder Fragen haben, wenden Sie sich gern an Regine Roscher, Assistentin der Selbstverwaltung, Tel.: 04551/883 218, regine.roscher@kvsh.de