Informationen zum Start der COVID-19-Impfungen in den Zentren am 4. Januar 2021

29.12.2020

Diese sonstigen Berechtigten benötigen eine selbst auszufüllende Bescheinigung, das Formular ist unter www.kvsh.de/coronavirus eingestellt. Niedergelassene Praxen sind demnach derzeit genau dann berechtigt, wenn es sich um Dialysepraxen, onkologische Schwerpunktpraxen oder Pulmologen handelt. Kennzeichnend für diese Auswahl ist der unmittelbare Bezug zu durch COVID-19 lebensbedrohlich gefährdete Patientengruppen. Hinzu tritt ärztliches und nicht-ärztliches Personal aus den Anlaufpraxen im ärztlichen Bereitschaftsdienst, sofern eine Dienstbeteiligung in den Monaten Januar oder Februar ansteht. Nach dieser Anfangsphase werden neben der Impfung der Personen mit Lebensalter jenseits der 80 auch weitere Terminoptionen für die Breite der niedergelassenen Versorgung geschaffen werden. Dies wird voraussichtlich ab Ende Januar der Fall sein.

Wie bekommt man einen Termin? Was ist zu beachten?

Termine für Personen mit dem Lebensalter jenseits der 80 und sonstige Berechtigte können ab heute und sofort unter www.impfen-sh.de oder der 116 117 gebucht werden. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung bevorzugt die online-Version. Der Zugang zum Impfzentrum ist nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Eine kassenärztliche Überweisung ist nicht vorgesehen oder erforderlich. Sonstige Berechtigte haben die Bescheinigung – vollständig ausgefüllt – beim Impftermin vorzulegen. Ohne dieses Dokument wird kein Einlass in das Impfzentrum gewährt.

Wir sehen im Start dieser Impfungen die konkrete, wenn auch anstrengende Möglichkeit, in das normale Leben zurück zu kehren. Im Zusammenspiel mit in den Praxen verimpfbaren Impfstoffen erscheint es derzeit realistisch, bis zum Herbst allen Einwohnern in Deutschland ein Angebot zur Impfung unterbreiten zu können. Der „enge“ Einstieg zu Beginn ist eine Herausforderung, die wir solidarisch meistern werden.

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr

Ihr Vorstand

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