Prüfen Sie zeitnah, ob und wenn ja, welche Komponenten der Telematikinfrastruktur in Ihrer Praxis ausgetauscht werden müssen und sorgen Sie dafür, dass diese rechtzeitig auf die neue leistungsfähigere ECC-Verschlüsselung umgestellt werden. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über den 31.12.2025 hinaus sichergestellt werden.
Beachten Sie, dass nicht alle Praxen von dieser Umstellung betroffen sind, dies hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind oder nur mit dem RSA-Verfahren arbeiten können.
Um diese Komponenten geht es: Konnektor, Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B).
Wenn der Konnektor betroffen ist
Praxen, die ihre Konnektoren bis Jahresende austauschen müssen, sollten gemeinsam mit ihrem IT-Dienstleister prüfen, ob der Wechsel auf ein sogen. TI-Gateway eine geeignete Alternative darstellt. Hintergrund ist ein Beschluss der gematik-Gesellschafterversammlung aus dem Juni: Die Nutzung von Einbox-Konnektoren ist spätestens ab dem Jahr 2030 nicht mehr zulässig.
Das TI-Gateway stellt eine alternative Anbindungsmöglichkeit an die Telematikinfrastruktur (TI) dar. Dabei wird der Konnektor nicht mehr in der Praxis betrieben, sondern durch einen zentralen, leistungsfähigen Konnektor in einem Rechenzentrum ersetzt.
Hier finden Sie entsprechende Informationen, zur Prüfung der Komponenten, die von der gematik veröffentlicht wurden:
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/rsa2ecc-migration