Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
Ersatzkassen übernehmen Kosten wie bisher.
Die Ersatzkassen übernehmen im gleichen Umfang wie bisher die Kosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Das hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) mitgeteilt und folgt damit als erster Kassenverband einer Bitte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 28. November 2025.
Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden. Kostenübernahmeerklärungen sind nicht erforderlich.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung