KVSH-Kritik an Notfallreform und Spargesetz: Lage wird sich verschärfen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sowie Folgeregelungen zum bereits beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sieht darin weiterhin einen Widerspruch: Während die Reform zusätzliche Versorgungsaufgaben vorsieht, entzieht das Spargesetz den ambulanten Praxen finanzielle Mittel. „Man kann nicht neue Versorgungsangebote verlangen und gleichzeitig bei den Praxen sparen. Wer zusätzliche Versorgung verspricht, muss auch sagen, wer sie leisten und bezahlen soll“, kritisiert die KVSH-Vorstandsvorsitzende Dr. Bettina Schultz.
Zudem verschärft die Reform die Vorgaben für die Praxen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen künftig Termine in einem verbindlich festzulegenden Umfang an die Terminservicestelle 116117 melden. Über diesen Umfang kann die KVSH nicht allein entscheiden, sondern muss mit den Krankenkassen eine Einigung finden. „An einer Stelle öffnet der Gesetzgeber Spielräume, an anderer zieht er das Korsett für die Praxen enger. Dass Krankenkassen mitbestimmen, in welchem Umfang Praxen Termine an die 116117 melden müssen, ist ein erheblicher Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Freiberuflichkeit“, kritisiert Schultz.
Die KVSH begrüßt die geplante digitale Vernetzung der 116117 mit der 112 sowie einheitliche Verfahren zur Ersteinschätzung. Eine verbindliche Patientensteuerung vor dem Besuch einer Notaufnahme fehlt jedoch weiterhin. Gleichzeitig dürfen Krankenhäuser an Standorten Integrierter Notfallzentren künftig auch während der Praxisöffnungszeiten ambulante Leistungen wie Rezepte und Krankschreibungen anbieten. Das ist ein zusätzlicher Anreiz, direkt die Notaufnahme aufzusuchen. „Entscheidend ist, Patientinnen und Patienten nicht nur eine Ersteinschätzung anzubieten, sondern sie entsprechend der medizinischen Dringlichkeit verbindlich dorthin zu steuern, wo sie richtig aufgehoben sind“, betont Schultz.
Zwar sieht der Gesetzentwurf nun die Möglichkeit vor – entgegen der ursprünglichen Verpflichtung, einen kassenärztlichen Fahrdienst für Notfälle 24/7 bereitzustellen – die Notfallversorgung tagsüber selbst zu gestalten. Dies jedoch ist keine Neuerung. Auch jetzt schon können Niedergelassene bei medizinischer Notwendigkeit während ihrer Sprechstunden Hausbesuche machen. Insofern sei es nur folgerichtig, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle den Entwurf angepasst hat.
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