Zulassungsausschuss
Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten bilden die KVSH, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Geschäfte werden bei der jeweiligen KV geführt. Bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses können Sie alle entsprechenden Antragsformulare, die Zulassungsangelegenheiten betreffen, anfordern und Anträge einreichen.
Anschrift
Zulassungsausschuss
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg
Sitzungstermine 2023
Zulassungsausschuss für Ärzte
01.02.2023
08.03.2023
05.04.2023
10.05.2023
07.06.2023
09.08.2023
06.09.2023
11.10.2023
15.11.2023
06.12.2023
Beginn jeweils 14.00 Uhr
Zulassungsausschuss für Beschlussfassung in Angelegenheiten der Psychotherapeuten
15.02.2023, 14 Uhr
22.03.2023, 10 Uhr
31.05.2023, 14 Uhr
16.08.2023, 14 Uhr
04.10.2023, 11 Uhr
08.11.2023, 14 Uhr
Alle Termine 2023 stehen unter Vorbehalt. Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor.
Informationen zur Antragstellung
- Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gilt eine Frist von acht Wochen. Anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
- Über die Anträge wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit entschieden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bearbeitung erfordern (Ermächtigungen, Sonderbedarf), sollte der Antrag allerdings wesentlich früher eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Bedarfsprüfung, beträgt aber in der Regel mindestens vier bis sechs Monate.
- Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge erst nach Eingang der erforderlichen Gebühr. Bitte überweisen Sie diese dennoch nicht schon vor Antragstellung. Sofern Sie bereits ein Honorarkonto bei uns haben, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie in Ihrem Anschreiben darum bitten, die für den Antrag zu erhebende Gebühr von Ihrem Honorarkonto abzubuchen.