Zulassungsausschuss
Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten bilden die KVSH, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Geschäfte werden bei der jeweiligen KV geführt. Bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses können Sie alle entsprechenden Antragsformulare, die Zulassungsangelegenheiten betreffen, anfordern und Anträge einreichen.
Anschrift
Zulassungsausschuss
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg
Sitzungstermine 2025/2026
Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein
03.12.2025
14.01.2026
04.02.2026
04.03.2026
08.04.2026
06.05.2026
03.06.2026
01.07.2026
02.09.2026
07.10.2026
04.11.2026
02.12.2026
Zulassungsausschuss in der Besetzung für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein
11.02.2026
22.04.2026
10.06.2026
09.09.2026
11.11.2026
Beginn jeweils 10 Uhr
Alle Termine stehen unter Vorbehalt. Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor.
Informationen zur Antragstellung
- Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gilt eine Frist von acht Wochen. Anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
- Über die Anträge wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit entschieden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bearbeitung erfordern (Ermächtigungen, Sonderbedarf), sollte der Antrag allerdings wesentlich früher eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Bedarfsprüfung, beträgt aber in der Regel mindestens vier bis sechs Monate.
- Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge erst nach Eingang der erforderlichen Gebühr. Bitte überweisen Sie diese dennoch nicht schon vor Antragstellung. Sofern Sie bereits ein Honorarkonto bei uns haben, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie in Ihrem Anschreiben darum bitten, die für den Antrag zu erhebende Gebühr von Ihrem Honorarkonto abzubuchen.