Zulassungsausschuss
Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten bilden die KVSH, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Geschäfte werden bei der jeweiligen KV geführt. Bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses können Sie alle entsprechenden Antragsformulare, die Zulassungsangelegenheiten betreffen, anfordern und Anträge einreichen.
Anschrift
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg
Sitzungstermine 2021
Zulassungsausschuss für Ärzte
27.01.2021
10.03.2021
21.04.2021
19.05.2021
09.06.2021
11.08.2021
01.09.2021
20.10.2021
10.11.2021
08.12.2021
Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten
17.02.2021
05.05.2021
18.08.2021
24.11.2021
Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor.
Informationen zur Antragstellung
- Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht sichergestellt werden.
- Über die Anträge wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit entschieden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bearbeitung erfordern (Ermächtigungen, Sonderbedarf), sollte der Antrag allerdings wesentlich früher eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Bedarfsprüfung, beträgt aber in der Regel mindestens zwei bis drei Monate.
- Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge erst nach Eingang der erforderlichen Gebühr. Bitte überweisen Sie diese dennoch nicht schon vor Antragstellung. Sofern Sie bereits ein Honorarkonto bei uns haben, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie in Ihrem Anschreiben darum bitten, die für den Antrag zu erhebende Gebühr von Ihrem Honorarkonto abzubuchen.