Zulassungsausschuss

Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten bilden die KVSH, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einen Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Geschäfte werden bei der jeweiligen KV geführt. Bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses können Sie alle entsprechenden Antragsformulare, die Zulassungsangelegenheiten betreffen, anfordern und Anträge einreichen.

Anschrift

Zulassungsausschuss

Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Bismarckallee 1-3

23795 Bad Segeberg

Sitzungstermine 2025

Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein

05.02.2025

05.03.2025

02.04.2025

07.05.2025

04.06.2025

16.07.2025

03.09.2025

08.10.2025

05.11.2025

03.12.2025

Zulassungsausschuss in der Besetzung für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein

12.02.2025

09.04.2025

11.06.2025

10.09.2025

12.11.2025

Beginn jeweils 10 Uhr

Alle Termine stehen unter Vorbehalt. Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor.

Informationen zur Antragstellung

  • Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gilt eine Frist von acht Wochen. Anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
  • Über die Anträge wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit entschieden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bearbeitung erfordern (Ermächtigungen, Sonderbedarf), sollte der Antrag allerdings wesentlich früher eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Bedarfsprüfung, beträgt aber in der Regel mindestens vier bis sechs Monate.
  • Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge erst nach Eingang der erforderlichen Gebühr. Bitte überweisen Sie diese dennoch nicht schon vor Antragstellung. Sofern Sie bereits ein Honorarkonto bei uns haben, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie in Ihrem Anschreiben darum bitten, die für den Antrag zu erhebende Gebühr von Ihrem Honorarkonto abzubuchen.
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