Ermächtigung von Krankenhausärzten

Um Versorgungslücken zu schließen, können Krankenhausärzte in einem bestimmten Leistungsumfang befristet an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Ermächtigungen werden vom Zulassungsausschuss nur erteilt, wenn eine Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht sichergestellt werden kann. Sie sind immer befristet.

Ihre Ansprechpartner

Zulassungsausschuss

Maximilian Mews

Julia Friedrichs

Carolin Kohn

Jörg Kieling

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