Bedarfsplan
Der Bedarfsplan ist das zentrale Instrument der Bedarfsplanung. Er dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung und leitet daraus - falls erforderlich - konkrete Maßnahmen ab. Daneben werden im Bedarfsplan regionale Besonderheiten auf KV-Ebene dargelegt, welche Abweichungen von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie bedingen. Er wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erstellt und durch die Landesaufsicht geprüft.
Bedarfsplan 2020
- Bedarfsplan 2020
- Anlage zum Bedarfsplan (Planungsblätter)
- Fortschreibung Planungsblätter (Stand 01.12.2020)
Beschlüsse des Landesausschusses
- Beschluss des Landesausschusses vom 1. Dezember 2020
- Karten
- Beschluss des Landesausschusses vom 29. Juli 2020