Bedarfsplan

Der Bedarfsplan ist das zentrale Instrument der Bedarfsplanung. Er dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung und leitet daraus - falls erforderlich - konkrete Maßnahmen ab. Daneben werden im Bedarfsplan regionale Besonderheiten auf KV-Ebene dargelegt, welche Abweichungen von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie bedingen. Er wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erstellt und durch die Landesaufsicht geprüft.

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