Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) regelt die Verteilung der von den Krankenkassen für die vertragsärztliche Versorgung ihrer Versicherten entrichteten Gesamtvergütung. Gemäß Paragraf 87b SGB V liegt die Kompetenz dafür bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Der HVM wird von der Abgeordnetenversammlung beschlossen. Im Vorwege oder spätestens zur Abgeordnetenversammlung muss das Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen hergestellt werden.

Regelungen im SGB V

Folgende Punkte sind im SGB V verbindlich geregelt:

  • Die aktuellen Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), insbesondere zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung, müssen angewendet werden. Die dem HVM zugrundeliegenden Vorgaben finden Sie auf der Website der KBV
  • Es müssen gesonderte Vergütungsregelungen für anerkannte Praxisnetze festgelegt sein.
  • Die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst muss aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe erfolgen, dass für diese Leistungen im HVM keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen.
  • Für die Vergütung der Leistungen des Versorgungsbereichs der Kinder- und Jugendmedizin (Kapitel 4 EBM), die gegenüber Patienten erbracht werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Leistungen des Versorgungsbereichs der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (Kapitel 3 EBM) einschließlich der in Zusammenhang mit diesem Versorgungsbereich erbrachten Hausbesuche dürfen keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden.
  • Es dürfen keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars für anästhesiologische Leistungen, die im Zusammenhang mit vertragszahnärztlichen Behandlungen von Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung oder schwerer Dyskinesie notwendig sind, angewendet werden.

Aktueller HVM der KVSH

Laden Sie sich hier den aktuellen HVM sowie die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dokument herunter.

Als Serviceleistung stellen wir Ihnen diese Fassung mit Änderungsverfolgung des ab dem 01.01.2026 gültigen HVM zur Verfügung, in der die Streichungen rot und die Neuerungen blau hervorgehoben sind. Maßgeblich ist der Original-Text in der Fassung vom
19.11.2025.

Sie können den HVM auch in Papierform bei uns anfordern.

Cordelia Dost

HVM-Archiv

Eine Übersicht älterer Honorarverteilungsmaßstäbe gegliedert nach Jahren finden Sie im HVM-Archiv.

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