Hygiene nach Plan
Die Hygieneanforderungen für Arztpraxen sind so umfangreich wie die zugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen. Sie betreffen die einfache Händehygiene genauso wie die fachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten oder die Installation raumlufttechnischer Anlagen, die beispielsweise für Operationsräume oder bei der Aufbereitung spezieller Medikamente (z. B. Zytostatika) vorgeschrieben sind, um dort eine möglichst keimfreie Umgebung zu schaffen.
Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Infektionsschutzgesetz (IfsG), die europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).
Die MDR und das MPDG haben das Medizinproduktegesetz (MPG) seit dem 26. Mai 2021 abgelöst. Das MPDG ergänzt die MDR um spezifische nationale Vorgaben, z. B. zur Durchführung der Überwachung zum Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Weitere Einzelheiten zum Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten regelt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Zum Schutz des Praxispersonals sind außerdem Anforderungen im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG), in speziellen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien bzw. technischen Regeln definiert.
Seit 2011 regelt die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIPVO) strukturelle und personelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen Schleswig-Holsteins - die auch für Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen gelten. Die Verordnung wurde im März 2017 auf Grundlage von aktuellsten wissenschaftlichen Empfehlungen zur Hygiene und auf Basis von Evaluationergebnissen der infektionshygienischen Überwachung noch einmal aktualisiert. Seit 2011 regelt die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIPVO) strukturelle und personelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen Schleswig-Holsteins - auch für Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen gelten. Die Verordnung wurde im März 2017 auf Grundlage von aktuellsten wissenschaftlichen Empfehlungen zur Hygiene und auf Basis von Evaluationergebnissen der infektionshygienischen Überwachung noch einmal aktualisiert.
Im Hygieneplan der Praxis müssen laut Infektionsschutzgesetz alle hygienebezogenen Prozesse in der Praxis nachvollziehbar beschrieben und dokumentiert werden. Die Inhalte des Hygieneplans müssen dem Praxisteam Mitarbeitern vertraut sein und immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Eine Kurzform muss gut sichtbar in allen Räumen der Praxis aushängen. Der Hygieneplan muss Arbeitsanweisungen und weitere Dokumente zu den folgende Kategorien beinhalten:
- Händehygiene
- Personalhygiene, Personalkleidung und Wäschemanagement
- Reinigung und Desinfektion von Flächen und medizinischen Geräten
- Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten)
- Schutzmaßnahmen
- Hautantiseptik (Hautdesinfektion)
- Umgang mit Medikamenten
- Abfallentsorgung
- Hygienisch-mikrobiologische /-physikalische Routineuntersuchungen
- Dokumentation von Hygienemaßnahmen in der Praxis/Erfassung und Meldung übertragbarer Krankheiten
Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygieneplans für die Praxis:
- Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden (3. Auflage)
- Gegenüberstellung Hygieneleitfaden Auflage 2019 und 2023 (Übersicht Änderungen)
- Status Quo – Selbstcheck Hygiene und Medizinprodukte
- Hygieneplan für die Arztpraxis - Mustervorlage
- Gegenüberstellung Hygieneplan 2017 und 2024
- Neu: "Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis. Ein Leitfaden( 2. Auflage)
- Gegenüberstellung Auflage Hygieneleitfaden in der psychotherapeutischen Praxis 2015 und 2022 (Übersicht Änderungen)
- Musterhygieneplan für psychotherapeutische Praxen
- Musterhygieneplan für gastroenterologische Praxen - manuelle Aufbereitung
- Musterhygieneplan für gastroenterologische Praxen - maschinelle Aufbereitung
- Musterhygieneplan für gastroenterologische Praxen - teilmaschinelle Aufbereitung
- Häufige Mängel in Praxen
Eine Checkliste zur Vorbereitung von Praxisbegehungen finden Sie hier.
Bettina Buchholz ist ein echter „Begehungsprofi“. Die Dezernatsleiterin des Bereiches Medizinprodukteüberwachung der Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz im Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) berichtet im Nordlicht-Interview über ihre Arbeit und gibt wichtige Tipps, die Praxen beachten sollten
Ihr Ansprechpartner
Stefanie Mertens
04551 883 204