Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Infektionsschutzgesetz (IfsG), das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). Zum Schutz des Praxispersonals sind außerdem Anforderungen im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG), in speziellen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien bzw. technischen Regeln definiert.
Seit 2011 regelt die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIPVO) strukturelle und personelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen Schleswig-Holsteins - die auch für Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen gelten. Die Verordnung wurde im März 2017 auf Grundlage von aktuellsten wissenschaftlichen Empfehlungen zur Hygiene und auf Basis von Evaluationergebnissen der infektionshygienischen Überwachung noch einmal aktualisiert. t3://file?uid=1210Seit 2011 regelt die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIPVO) strukturelle und personelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen Schleswig-Holsteins - auch für Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen gelten. Die Verordnung wurde im März 2017 auf Grundlage von aktuellsten wissenschaftlichen Empfehlungen zur Hygiene und auf Basis von Evaluationergebnissen der infektionshygienischen Überwachung noch einmal aktualisiert.