Strahlentherapie

Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik/-therapie regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Strahlentherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.

Ihr Ansprechpartner

Heiko Kieling

Stellvertretung

Tanja Steinberg

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