Strahlentherapie

Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik/-therapie regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Strahlentherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.

Ihr Ansprechpartner

Monika Nobis

Stellvertretung

Ute Tasche

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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