Spezial-Labor
Die Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung spezieller laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Genehmigungspflichtig sind Laborleistungen des Abschnitts 32.3 sowie der entsprechenden Leistungen aus Abschnitt 1.7 EBM.
Ihr Ansprechpartner
Carolin Kohn
04551 883 326
Stellvertretung
Marion Frohberg
04551 883 444
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |