Spezial-Labor

Die Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung spezieller laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Genehmigungspflichtig sind Laborleistungen des Abschnitts 32.3 sowie der entsprechenden Leistungen aus Abschnitt 1.7 EBM.

Ihr Ansprechpartner

Tina Timmermann

Stellvertretung

Stefanie Mertens

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