Schmerztherapie
Diese Vereinbarung dient der Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung chronisch Schmerzkranker im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungserbringung.
Ihr Ansprechpartner
Kathrin Kramaschke
04551 883 380
Stellvertretung
Astrid Patscha
04551 883 340
Downloads
- Antrag für die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten
- Antrag auf Anerkennung einer Schmerzklinik, Schmerzabteilung am Allgemeinkrankenhaus, Schmerzambulanz oder Schmerzpraxis (niedergelassener Vertragsärzte)
- Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten
- Richtlinien zur Qualitätssicherung Schmerztherapie
- Schmerztherapie - Überprüfung der Strukturqualität
- Zusatz-Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten - IKK
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |