Schmerztherapie
Diese Vereinbarung dient der Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung chronisch Schmerzkranker im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungserbringung.
Ihr Ansprechpartner
Kathrin Kramaschke
04551 883 380
Stellvertretung
Downloads
- Antrag für die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten
- Antrag auf Anerkennung einer Schmerzklinik, Schmerzabteilung am Allgemeinkrankenhaus, Schmerzambulanz oder Schmerzpraxis (niedergelassener Vertragsärzte)
- Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten
- Richtlinien zur Qualitätssicherung Schmerztherapie
- Schmerztherapie - Überprüfung der Strukturqualität
- Zusatz-Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten - IKK
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |