Gesund schwanger

Der Vertrag „Gesund schwanger“ wurde nach § 140a SGB V mit verschiedenen Kassen geschlossen, um Frühgeburten zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner

Monika Nobis

Stellvertretung

Ute Tasche

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

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