Delegations-Vereinbarung/Nichtärztliche Praxisassistenten
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung ärztlich angeordneter in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen sowie in der Vertragsarztpraxis durch den nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) gesichert werden soll.
Ihr Ansprechpartner
Kathrin Kramaschke
04551 883 380
Stellvertretung
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |