Ambulantes Operieren
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität ambulanter Operationen in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll
Ihr Ansprechpartner
Stephanie Purrucker
04551 883 459
Stellvertretung
Doreen Dammeyer
04551 883 445
Downloads
- Antrag ambulantes Operieren
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
- AOP-Katalog 2021
- Vertrag nach § 115b, Abs. 1 SGB V ab 16.05.2014 - Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)
- Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
- Infektionsschutzgesetz
- Handlungsempfehlung - Vermeiden von Eingriffsverwechslungen
- Handlungsempfehlung - Sichere Patientenidentifikation
- Laserstrahlung - Durchführungsanweisungen
- Laserstrahlung - Begriffsbestimmungen
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.