Ambulantes Operieren

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität ambulanter Operationen in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll

Ihr Ansprechpartner

Stephanie Purrucker

Stellvertretung 

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Den AOP-Vertrag nach § 115b SGB V, den AOP-Katalog sowie weitere Informationen zum ambulanten Operieren finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

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