Abgaberegelungen der Apotheke in Zeiten des vorherrschenden Mangels

Die in Zeiten der Lieferengpässe so wichtigen Austauschregelungen von Arzneimitteln in der Apotheke sollten nach dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 7. April 2023 mit dem Gesetz zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) bis zum 31. Juli noch einmal verlängert werden. Doch dieser fließende Übergang ist nicht gelungen, bis dato ist das UPD-Gesetz nicht in Kraft getreten. Die flexiblen Austauschregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung sind somit bis zum Inkrafttreten des UPD-Gesetzes nicht mehr vom Gesetz umfasst.

Wie geht es nun weiter?

Angesichts des bestehenden Versorgungsengpasses hat der GKV-Spitzenverband den Apotheken zugesichert, bis zum Inkrafttreten einer Anschlussregelung von Retaxierungen abzusehen. Für die Apotheke bedeutet das, dass die vereinfachten Abgabemöglichkeiten ohne Retax-Gefahr bis auf Weiteres fortbestehen. Nachfolgend die vereinfachten Abgaberegelungen im Überblick:

Ohne Rücksprache mit der verordnenden Praxis

Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit der verordnenden Praxis von der Verordnung abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird.

Dies gilt für:

  • die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung definierten Messzahl,
  • die Packungsanzahl,
  • die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen, soweit die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
  • die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.

Nach Rücksprache mit der verordnenden Praxis (Aut-simile-Verordnung)

Sind Arzneimittel nicht lieferfähig, darf die Apotheke nach Rücksprache mit der Praxis ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel an den Versicherten abgeben. Ein neues Rezept ist für diese „Aut-simile-Verordnung“ nicht erforderlich. Die Rücksprache wird auf dem Rezept vermerkt.

Apothekerkammer und Kassenärztliche Vereinigung vereinbaren Maßnahmen im Umgang mit Antibiotika-Mangel

KIEL. Seit geraumer Zeit haben Apotheken, Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten in Deutschland mit Medikamenten-Knappheit zu kämpfen. Schleswig-Holstein fordert von der Bundesregierung, die Rahmenbedingen so anzupassen, dass sich die Versorgungssituation mit Arzneimitteln dauerhaft verbessert. „Pauschale Einsparvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass funktionsfähige Versorgungsstrukturen zu Lasten der Patientinnen und Patienten gefährdet werden“, so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Zudem müssten die strukturellen Voraussetzungen so gestaltet sein, dass Arzneimittelunternehmen auch in Europa verlässlich produzieren könnten.

Heute (28.04.) haben sich unter Moderation von Gesundheitsstaatssekretär Dr. Oliver Grundei, Vertretende der Apothekerkammer Schleswig-Holstein (AKSH), der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sowie des Arzneimittelgroßhandels zur Situation insbesondere der Antibiotikaversorgung für Kinder ausgetauscht, die als Notfälle in die Anlaufpraxen der KVSH außerhalb der üblichen Sprechzeiten kommen. Um eine trotz des derzeitigen Mangels bestmögliche Versorgung sicher zu stellen, vereinbarten die Beteiligten ab sofort eine konstruktive Zusammenarbeit und eine engmaschigere Abstimmung. Dazu gehört, dass die Notdienstapotheken täglich ihre Warenbestände für die von der KVSH benannten antibiotischen Wirkstoffe an die jeweiligen Notdienstpraxen ihres Einzugsbereichs übermitteln, damit die angespannte Versorgungslage abgemildert wird. Darüber hinaus wird derzeit die Umsetzung weiterer Schritte zur Verbesserung der Versorgung in Zusammenarbeit mit den Beteiligten geprüft.  

Staatssekretär Dr. Grundei betonte: „Die Beteiligten des Gesundheitswesens in Schleswig-Holstein zeichnet eine große Bereitschaft aus, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Versorgung im Land zu verbessern. Mein herzlicher Dank gilt den Akteuren für die nun eingeleiteten Maßnahmen. Sie löst nicht das Problem des derzeitigen Mangels, dass die Bundesregierung deutlich engagierter angehen muss. Aber sie wird dazu beitragen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Situation zu verbessern“.

Apothekerkammerpräsident Dr. Kai Christiansen: „Die Apothekerschaft hat seit Wochen auf die dramatische Lage bei Antibiotikasäften hingewiesen und konstruktive Lösungsvorschläge gemacht, um eine Versorgung der Patienten über die Notdienstapotheken sicherzustellen. Gut, dass die Sorgen der Apothekerschaft nun ernst genommen werden mit dem runden Tisch mit Vertretern des Ministeriums, des pharmazeutischen Großhandels, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Apothekerkammer Schleswig-Holstein. Der dabei gefundene Lösungsversuch wird von der Apothekerkammer vollumfänglich unterstützt und mitgetragen.“

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke betont: „Wir sehen jetzt für die Notdienstversorgung im Rahmen der Verfügbarkeit eine Lösung, Kindern und Eltern so schnell wie möglich zu helfen und ihnen abends und an Wochenenden lange Wege zu ersparen.“

Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein (Medien-Information vom 28. April 2023)                

Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe) in Deutschland an. Die Meldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel.

 

Ansprechpartner

Thomas Frohberg

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