Kartenaustausch bei Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxisausweisen (SMC-B) jetzt beauftragen
Von einem erneuten eHBA-Austausch betroffene Praxen werden von ihrem Anbieter direkt kontaktiert.
Ärzte und Psychotherapeuten, die einen Heilberufsausweis der Generation 2.1 besitzen, müssen diesen nun gegebenenfalls erneut austauschen. Wir bitten alle betroffenen Personen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und schnellstmöglich eine neue Karte zu beantragen. Dies gilt auch für alle, die noch einen Heilberufs- oder Praxisausweis haben, der ausschließlich RSA-fähig ist. Falls Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller Ihres Ausweises oder an Ihren IT-Dienstleister.
Es gibt mehrere Gründe, warum Ärzte und Psychotherapeuten spätestens bis zum 30. Juni ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) austauschen müssen, auch wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum noch aktuell ist. Ein Grund ist die Einführung des neuen Verschlüsselungsverfahrens ECC für die Telematikinfrastruktur (TI). Wer noch keinen ECC-fähigen eHBA der Generation 2.1 besitzt, sollte diesen jetzt beantragen. Gleiches gilt für Praxisausweise (SMC-B-Karten), ohne die der Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich sind.
Aufgrund von Produktions- und Lieferengpässen bei den Kartenherstellern im vergangenen Jahr hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Verlängerung der Umtauschfrist erreicht. Ursprünglich sollten alle Karten ohne Unterstützung des ECC-Verfahrens bis Ende des vergangenen Jahres ausgetauscht werden. Nun dürfen die bisherigen Ausweise noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Ab dem 1. Juli 2026 werden sie automatisch deaktiviert und sind anschließend nicht mehr funktionsfähig.
- Austausch neuerer eHBA von D-Trust und SHC+Care
Auch bei den Heilberufsausweisen, die bereits ECC-fähig sind, gibt es einen weiteren Grund für den Austausch. Betroffen sind Karten von D-Trust und SHC+Care, die auf bestimmten Infineon-Chips basieren, die eine Sicherheitslücke aufweisen. Diese Karten dürfen nur noch bis zum 30. Juni für die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden, die beispielsweise für eRezepte erforderlich ist.
Auf der Rückseite der betroffenen Ausweise ist der Schriftzug „Idemia“ zu finden. D-Trust wird betroffene Kunden direkt per E-Mail informieren, sodass keine eigenständige Initiative erforderlich ist. Der Hersteller weist darauf hin, dass der Austausch für die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten kostenfrei erfolgt, sofern keine Änderungen an den Zertifikatsdaten vorgenommen werden. Auch SHC+Care hat angekündigt, seine Kunden rechtzeitig zu informieren.
Laut D-Trust werden seit Februar 2025 Ausweise vom Hersteller Giesecke & Devrient (G&D) geliefert, die von diesem Fehler nicht betroffen sind. Diese Karten erkennen Sie am Schriftzug „G&D“.
- Neuere Karten von medisign ebenfalls betroffen
Kürzlich wurde bekannt, dass auch neuere Karten von medisign ausgetauscht werden müssen. Diese Karten sind als „ECC-only“ zertifiziert, haben jedoch fälschlicherweise noch ein RSA-Zertifikat. Da nicht sicher ist, wie der Konnektor und andere TI-Komponenten mit solchen Karten funktionieren, müssen auch diese Karten ersetzt werden. Die Frist für den Austausch ist ebenfalls der 30. Juni 2026.
Laut medisign betrifft der Austausch nur Karten, die seit dem 1. Januar dieses Jahres ausgegeben wurden. Betroffene Kunden werden rechtzeitig per E-Mail informiert. Bestehende Vertragslaufzeiten sind von der Maßnahme nicht betroffen, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine erneute Antragstellung oder Identifikation ist nicht erforderlich.