Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Auch nach dem Medizinstudium hilft die KVSH mit gezielten Fördermaßnahmen und Informationsangeboten.
Gemeinsam mit den Krankenkassen unterstützen wir angehende Hausärzte, die ihren ambulanten Abschnitt der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvieren. Dabei erhält der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber seit dem 1. Januar 2025 auf Antrag in Höhe von 5.800 €. Diese Summe leitet er in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiter und stockt zudem den Betrag auf die im Krankenhaus übliche Bezahlung auf. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten.
Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Arzt in Weiterbildung grundsätzlich an den Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin teilnimmt. Hierfür hat ihn die weiterbildende Praxis freizustellen.
Hier warten hausärztliche relevante Themen und Praxismanagement-Kenntnisse auf Sie, die interaktiv und praxisnah vermittelt werden. Die Schulungstage finden in Bad Segeberg oder Kiel statt, jeweils an 4 Terminen pro Jahr. Diese ganztägigen Schulungsveranstaltungen sind Bestandteil des umfassenden Begleitprogramms zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein. Alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, die ihre Weiterbildung im stationären bzw. ambulanten Bereich absolvieren und eine entsprechende Förderung erhalten, sollen an diesen Schulungstagen teilnehmen.
Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin
Dort bündeln die Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten Kiel und Lübeck, die KVSH und die Ärztekammer Schleswig-Holstein ihre Kräfte. Fortbildungsveranstaltungen, Train-the-Trainer-Kurse und ein Mentoringprogramm, bei dem erfahrene Allgemeinmediziner Ärzte in Weiterbildung durch die verschiedenen Etappen der Weiterbildungszeit begleiten, sorgen für viel Praxisnähe und eine optimale Ausbildung.
Kontakt:
Tel.: 04551 893723 0
E-Mail: info@q-institut-sh.de
KWA.SH - Mitgliederbereich - Anmeldung
Die KVSH gewährt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen für 70 Vollzeitäquivalente pro Jahr Vertragsärztinnen /Vertragsärzten mit einer Weiterbildungsbefugnis für die Beschäftigung einer Person in Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztanerkennung ab dem 01.01.2025 einen Zuschuss in Höhe von 5.800 € monatlich.
Gefördert werden können grundsätzlich folgende bedarfsplanerische Arztgruppen:
• Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Haut- und Geschlechtskrankheiten
• Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
• Kinder- und Jugendmedizin
• Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
• Nervenheilkunde
• Urologie
Darüber hinaus kann auch der Erwerb der Facharztanerkennung Allgemeinchirurgie, Innere Medizin und Rheumatologie gefördert werden sowie der Erwerb der Zusatzbezeichnung Schmerztherapie bei einer/einem an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerz-therapie teilnehmenden Ärztin/Arzt mit dem Ziel der Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
Wir machen Sie fit für die Niederlassung. Dazu bieten die Ärztekammer und die KVSH für Ärzte in Weiterbildung aller Fachgebiete ein spezielles Traineeprogramm an. Diese Veranstaltungsreihe beschäftigt sich mit Themen wie Zulassung, Abrechnung, Praxisorganisation und -finanzierung. Erfahrene Ärzte berichten über ihren Berufsweg und erklären, worauf es in der Arztpraxis ankommt. Außerdem geben Experten aus den Fachabteilungen der KVSH wichtige Tipps.
Die Laufbahnassistenz steht den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in Fragen der ärztlichen Weiterbildung, als erste zentrale Anlaufstelle in Schleswig-Holstein, beratend und wegweisend zur Verfügung. Sie unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Weiterbildungsstelle in den spezifischen Abschnitten der Weiterbildung, ambulant wie auch stationär.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf www.q-institut-sh.de/laufbahnassistenz/
Wir bieten Ihnen gerne eine persönliche Beratung für Ihre Weiterbildung an.
Kontakt:
Melanie Rosenbaum
Tel. 04551 893 723 3
laufbahnassistenz@q-institut-sh.de
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung
Fragen zur Tätigkeit in einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis und zur Aus- und Weiterbildung beantworten unsere Mentorinnen und Mentoren. Dies sind Fachärztinnen und Fachärzte mit langjähriger Berufserfahrung. Mit ihrem Wissen und vielen praktischen Tipps helfen sie gern per E-Mail weiter. Hier geht es zu den Kontakten.
Die Weiterbeschäftigung bisheriger Ärzte in Weiterbildung nach Ende ihrer formalen Weiterbildungszeit kann auf Antrag genehmigt werden, wenn gleichzeitig für den bisherigen Arzt in Weiterbildung ein Antrag auf Zulassung oder Anstellung beim Zulassungsausschuss gestellt wird und die Antrag stellende Praxis über eine Weiterbildungsbefugnis verfügt. Die Weiterbeschäftigung kann für die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag auf Anstellung/Zulassung erteilt werden.