Bevor Sie sich als als Vertragsarzt oder -psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederlassen können, müssen Sie in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen werden. Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, ist unser Arztregister für Sie zuständig.
Für die Registereintragung ist Voraussetzung:
- die Approbation als Ärztin oder Arzt bzw. als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut,
- der erfolgreiche Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung bzw. die bis zum 31.12.1995 erworbene Bezeichnung „praktischer Arzt“ oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden sonstigen Facharztanerkennung
Checkliste zum Eintrag in das Arztregister Schleswig-Holstein
Folgende Unterlagen sind für die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Original bzw. als amtlich beglaubigte Fotokopie erforderlich:
- formgebundener Antrag auf Eintragung in das Arztregister für Ärzte / für Psychotherapeuten
- Geburtsurkunde/bei Namensänderung Auszug aus dem Familienstammbuch
- Approbation im Original
- Facharztanerkennung bzw. Nachweis einer Qualifikation gem. § 95 a Abs. 4 und 5 SGB V (zusätzlich - falls vorhanden - Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen sowie Fachkundenachweise und Nachweise über fakultative Weiterbildungen)
- Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit seit der ärztlichen Prüfung.
- Außerdem ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Arztregister eine Gebühr von 100 Euro zu entrichten.