Spezial-Labor

Die Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung spezieller laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Genehmigungspflichtig sind Laborleistungen des Abschnitts 32.3 sowie der entsprechenden Leistungen aus Abschnitt 1.7 EBM.

Ihr Ansprechpartner

Stiina-Louisa Falmann

Stellvertretung

Stephanie Purrucker

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