Barrierefreiheit in Praxen: Ihre Mithilfe ist gefragt
Menschen mit Behinderungen sollen einen möglichst niedrigschwelligen und bedarfsgerechten Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen verlässliche und transparente Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und Psychotherapiepraxen online bereitstellen. Vor diesem Hintergrund haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Behindertenrat und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gemeinsam einen Kriterienkatalog entwickelt. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Darstellung der gesetzlich verpflichtenden Angaben zur Barrierefreiheit. Zur Erfassung und Pflege dieser Informationen steht Ihnen eine entsprechende Webanwendung zur Verfügung.
Wir bitten Sie herzlich, die Fragen zur Barrierefreiheit in Ihrer Praxis zeitnah zu beantworten. Gehen Sie hierfür auf die Startseite des Mitgliederportals (https://portal.kvsh.de) und wählen unter KBV-Anwendungen die „Bundesarztpflege – Barrierefreiheit“ aus. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem persönlichen Zugang zum Mitgliederportal oder mit einem MFA-Konto. Somit können Sie die Beantwortung der Fragen selbstverständlich auch an Ihre MFA delegieren. Die erhobenen Daten werden im Bundesarztregister gespeichert und voraussichtlich Ende März in der Arzt- und Psychotherapeutensuche unter der Rufnummer 116117 veröffentlicht.“