Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) verfolgt das Ziel, die Qualität sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gemeinsam zu dokumentieren und zu bewerten. So soll sQS dazu dienen valide und vergleichbare Aussagen zu machen, die gewährleisten, dass Patienten in der Praxis und im Krankenhaus nach den selben Qualitätsstandards untersucht und behandelt werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein (LAG-eQSH) unterstützt und berät Arztpraxen gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen im Bereich der Qualitätssicherung nach DeQS-Richtlinie.
Hierbei steht die Identifikation möglicher Qualitätsdefizite im Fokus. Das Ziel ist, diese in einem gemeinsamen Austausch und Zusammenarbeit zu beheben bzw. optimieren.
Weitere Informationen zur LAG-eQSH finden sie hier
Downloads
- Gesetzliche Grundlagen - DeQS-RL - Richtlinie des GBA
- Informationen der KBV zu den einzelnen Verfahren
Ihr Ansprechpartner
Stefanie Mertens
04551 883 204