Zweitmeinungsverfahren
Durch eine zweite ärztliche Meinung sollen medizinisch nicht notwendige planbare Eingriffe vermieden werden. Dem Patienten wird damit die Möglichkeit zur partizipativen Entscheidungsfindung gegeben. Ausgenommen sind Operationen die aufgrund bösartiger Erkrankungen notwendig werden, zum Beispiel Gebärmutterkrebs oder Tumoren der Gaumen- und/oder Rachenmandeln.
Ihr Ansprechpartner
Astrid Patscha
04551 883 340
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- Antrag zur Durchführung und Abrechnung des Zweitmeinungsverfahrens gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL)
- Teilnehmende Ärzte (Gebärmutterentfernung)
- Teilnehmende Ärzte (Schulterarthroskopie)
- Teilnehmende Ärzte (Mandeloperation)
- Teilnehmende Ärzte (Implantationen einer Knieendoprothese)
- Patientenmerkblatt zum Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen