Zweitmeinungsverfahren
Durch eine zweite ärztliche Meinung sollen medizinisch nicht notwendige planbare Eingriffe vermieden werden. Dem Patienten wird damit die Möglichkeit zur partizipativen Entscheidungsfindung gegeben. Ausgenommen sind Operationen die aufgrund bösartiger Erkrankungen notwendig werden, zum Beispiel Gebärmutterkrebs oder Tumoren der Gaumen- und/oder Rachenmandeln.
Ihr Ansprechpartner
Astrid Patscha
04551 883 340
Stellvertretung
Kathrin Kramaschke
04551 883 380
Downloads
- Antrag zur Durchführung und Abrechnung des Zweitmeinungsverfahrens gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL)
- Teilnehmende Ärzte (Gebärmutterentfernung)
- Teilnehmende Ärzte (Schulterarthroskopie)
- Teilnehmende Ärzte (Mandeloperation)
- Teilnehmende Ärzte (Implantationen einer Knieendoprothese)
- Teilnehmende Ärzte (Eingriffe an der Wirbelsäule)
- Teilnehmende Ärzte (Eingriffe am Herzen)
- Teilnehmende Ärzte (Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators)
- Teilnehmende Ärzte (Cholezystektomie)
- Patientenmerkblatt zum Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |