Transurethrale Botulinumtoxin-Therapie
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 8.3 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin.
Ihr Ansprechpartner
Stephanie Purrucker
Stellvertretung
Doreen Dammeyer
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