Transurethrale Botulinumtoxin-Therapie

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 8.3 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin.

Ihr Ansprechpartner

Stephanie Purrucker

Stellvertretung

Doreen Dammeyer

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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