Substitution
Die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt unter anderem die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.
Ihr Ansprechpartner
Astrid Patscha
04551 883 340
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- Antrag zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger
- Durchführungsbestimmung der KVSH zur Qualitätsprüfung gemäß der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) Anlage I Punkt 2 - Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
- Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |