Substitution

Die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt unter anderem die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.

Ihr Ansprechpartner

Astrid Patscha

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

© 2020 KVSH