Substitution

Die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt unter anderem die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.

Ihr Ansprechpartner

Astrid Patscha

Stellvertreter

Kathrin Kramaschke

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Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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