Sozialpädiatrie
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 4.2.4 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Sozialpädiatrie.
Ihr Ansprechpartner
Christine Sancion
04551 883 533
Stellvertretung
Caroline Boock
04551-883 578
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |