Radiologie
Diese Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Radiologie.
Ihre Ansprechpartner
Caroline Boock
04551-883 578
Christine Sancion
04551 883 533
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Antragsunterlagen
- Antrag zur Durchführung und Abrechnung radiologischer Tätigkeiten
- Erklärung Apparategemeinschaft Radiologie
- Erklärung ambulantes Operieren des bilio-pankreatischen Komplexes
- Erklärung ambulantes Operieren Phlebographien
- Erklärung ambulantes Operieren Embolisations- und/oder Sklerosierungsbehandlungen von Varikozelen
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie
- Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie/QBR-RL)
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung des GBA
Allgemeine Informationen
- Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen vom 17.11.2022
- Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen - Empfehlung der Strahlenschutzkommission
- Leitfaden Skelettradiologie
- Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
- Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |