Physikalische Therapie

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt im Abschnitt 30.4 EBM die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung von physikalisch-medizinischen Leistungen.

Ihr Ansprechpartner

Heike Koschinat

Stellvertretung

Renate Krupp

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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