Physikalische Therapie
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt im Abschnitt 30.4 EBM die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung von physikalisch-medizinischen Leistungen.
Ihr Ansprechpartner
Heike Koschinat
04551 883 328
Stellvertretung
Renate Krupp
04551 883 685
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |