Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
Diese Vereinbarung dient der Qualitätssicherung der photodynamischen Therapie (PDT) mit Verteporfin bei altersabhängiger feuchter Makuladegeneration mit subfovealer klassischer chorioidaler Neovaskularisation und bei subfovealer chorioidaler Neovaskularisation (CNV) aufgrund von pathologischer Myopie mit bestkorrigiertem Visus von mindestens 0,2 bei der ersten Indikationsstellung und einer Läsionsgröße von maximal 5400 Mikrometer.
Ihr Ansprechpartner
Stephanie Purrucker
04551 883 459
Stellvertretung
Doreen Dammeyer
04551 883 445
Downloads
- Antrag zur Ausführung photodynamischer Therapien am Augenhintergrund
- Gerätebogen bei photodynamischer Therapie am Augenhintergrund
- Erklärung zur Durchführung der photodynamischenTherapie am Augenhintergrund gemäß § 115b SGB V ambulantes Operieren
- Qualitätssicherungsvereinbarung PDT
- Dokumentationsbogen PDT
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |