Otoakustische Emissionen
Die Durchführung und Abrechnung der Bestimmungen der otoakustischen Emissionen setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus. Die Voraussetzungen sind in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung geregelt.
Ihr Ansprechpartner
Doris Eppel
04551 883 262
Stellvertretung
Melissa Martens
04551 883 423
Downloads
- Antrag zur Durchführung otoakustischer Emissionen
- Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
- Gerätebogen zur Gewährleistungsgarantie bei otoakustischen Emissionen
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |